Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sieht dringenden Handlungsbedarf im Hinblick auf die Interessenvertretung der Urheber. Insbesondere die Angemessenheit der Vergütung könne nur in einem Urhebervertragsrecht gewährleistet werden. Auf diesem Wege könne auch der Praxis der Zeitungsverlage, die gegen die für sie geltenden Gemeinsamen Vergütungsregeln verstießen, Einhalt geboten werden.
Der Bundesvorsitzende des DJV, Michael Konken, erteilt demgegenüber Bestrebungen, den effektiven Urheberrechtsschutz im Netz zu behindern, eine klare Absage. Es dürften nicht ausschließlich die Bedürfnisse der Verwerter und der Internetnutzer im Fokus stehen. Vielmehr müsse der Schutz des geistigen Eigentums oberste Priorität haben. Andernfalls sei die journalistische Berufsausübung gefährdet, da viele freie Journalistinnen und Journalisten jetzt schon Mühe hätten, von ihrer Arbeit zu leben.
Unterstützung erhielt Konken von Kulturstaatsminister Bernd Neumann, der auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen hinwies. Danach habe jede Person als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen.