Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

eco: Deutsche Internet-Provider geben in P2P-Fällen monatlich 300.000 Adressen weiter

Nach einer <link http: www.eco.de verband _blank external-link-new-window>aktuellen Pressemitteilung des Verbands der deutschen Internetwirtschaft (eco) sollen deutsche Internet-Provider jeden Monat Benutzerdaten zu 300.000 Internetdaten in P2P-Fällen an die Rechte-Industrie weitergeben.

Wörtlich heißt es dort:

"Die Wahrscheinlichkeit, bei illegalen Downloads entdeckt und belangt zu werden,  steigt ständig. eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft ermittelte, dass deutsche Internet Provider jeden Monat die Benutzerdaten zu 300.000 Internetverbindungen an die Rechteinhaber-Industrie geben, nachdem diese entsprechende Gerichtsbeschlüsse erwirkt hat.

Die Zusammenarbeit von Rechteinhabern, Gerichten und Internetwirtschaft gegen die Online-Piraterie funktioniert somit inzwischen auf sehr hohem Niveau."

Unklar bleibt, auf welcher Datenbasis eco die angegebenen Zahlen ermittelt hat. Ob diese Werte eine annähernd sachliche Grundlage (z.B. eine Umfrage unter den eco-Mitgliedern) haben oder ob es sich nur um Schätzungen handelt.

Genauso offen ist der Punkt, ob hier 300.000 Adressen weitergegeben wurden oder "nur" Adressdaten zu 300.000 Internet-Verbindungen. Im letzteren Fall dürfte es nämlich aller Erfahrung zu zu erheblichen Mehrfach-Nennungen kommen, so dass die absolute Zahl der übermittelten Adressdaten deutlich geringer sein würde.

Rechts-News durch­suchen

14. Juli 2026
Ein gemeinfreies Werk darf online gestellt werden, wenn ein aktuelles Geoblocking den Zugriff aus Schutzländern, in denen noch urheberrechtlicher…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Wenn ein fremdes Produktfoto mithilfe von KI so stark bearbeitet wird, dass das Originalbild nicht mehr erkennbar ist, erlischt dessen…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Auch offline gestellte Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten können einen Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz begründen, sofern der…
ganzen Text lesen
09. Juli 2026
Wer als Verlag Inhalte beim Online-Dienst Readly einstellt, haftet auch dort für Urheberrechtsverletzungen, selbst wenn eine frühere…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen