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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Einfach gelagerter Fall bei einmaliger Fotonutzung für private eBay-Auktion

Bei der rechtswidrigen Nutzung eines Fotos für die Bewerbung eines Produktes in einer privaten eBay-Auktion ist von einem einfach gelagerten Fall auszugehen. Dies hat die Deckelung der Abmahnkosten auf 100,- EUR zur Folge <link http: www.online-und-recht.de urteile urheberrechtlich-einfach-gelagerter-fall-bei-privater-ebay-nutzung-eines-fotos-28-s-10-11-landgericht-koeln-20110729.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Beschl. v. 29.07.2011 - Az.: 28 S 10/11).

Der Beklagte hatte für seine private eBay-Auktion ein Foto des Klägers übernommen. Dieser mahnte darufhin anwaltlich ab und begehrte die Erstattung der Abmahnkosten.

Die Kölner Richter wiesen in ihrem Beschluss darauf hin, dass zwar ein Erstattungsanspruch in puncto Abmahnung bestehe, jedoch nur iHv. 100,- EUR. Denn es handle sich um einen einfach gelagerten Fall, bei dem der Gesetzgeber eine Begrenzung der Abmahnkosten vorgesehen habe.

 

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