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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Einräumung der Nutzungsrechte für Online-Bereich muss von Musikgesellschaft dargelegt werden

Das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile musikunternehmen-muss-rechtekette-fuer-online-bereich-nachweisen-koennen-308-o-472-08-landgericht-hamburg-20090508.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.05.2009 - Az.: 308 O 472/08) hat noch einmal klargestellt, dass es im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht ausreicht, einfach die Rechteinhaberschaft von urheberrechlichen Nutzungsrechten zu behaupten, sondern dass es vielmehr einer eindeutigen und umfassenden Darlegung bedarf.

Geklagt hatte die Musikindustrie gegen den Betreiber eines P2P-Servers. Zur Frage, ob der Beklagte durch den reinen Server-Betrieb eine Urheberrechtsverletzung begehe, kamen die Richter gar nicht.

Vielmehr wurde die Klage bereits vorher abgewiesen, denn die Klägerin konnte nicht ausreichend darlegen, dass sie Inhaberin der entsprechenden Rechte war. Für einen vollständigen Vortrag wäre es u.a. notwendig gewesen, dass die Klägerin die Lizenzverträge vorgelegt hätte.

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