Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG München: Einstweilige Verfügung gegen Amazon wg. Verstoß gegen die Button-Lösung

Wie der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. in einer <link http: www.verbraucherservice-bayern.de newsdetails article verstoss-gegen-die-button-loesung-vsb-erwirkt-einstweilige-verfuegung-gegen-amazon _blank external-link-new-window>Presseerklärung mitteilt, hat er gegen den bekannten Online-Händler Amazon eine einstweilige Verfügung wegen Verstoßes gegen die Button-Lösung erwirkt (LG München I, Beschl. v. 11.06.2013 - Az.: 33 O 12678/13).

Es geht dabei um die sogenannte Prime-Mitgliedschaft bei Amazon. Diese ist für einen gewissen Zeitraum - nämlich einen Monat - kostenlos und verwandelt sich danach in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft iHv. 29,- EUR pro Jahr. 

Die Entgeltpflichtigkeit des Angebots war auf den Ursprungsseiten klar angegeben. Jedoch verwendete Amazon auf dem Button den Text "jetzt kostenlos testen". Dies sah das LG München I als Verstoß gegen die Button-Lösung <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __312g.html _blank external-link-new-window>(§ 312 g Abs.3 BGB) und erließ die einstweilige Verfügung.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Sollte es bei der Entscheidung bleiben, so ordnet das Gesetz an, dass kein wirksamer Vertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __312g.html _blank external-link-new-window>(§ 312 g Abs.4 BGB). Die Neukunden, die seit dem Inkrafttreten der Button-Lösung (01.08.2012) den Vertrag abgeschlossen haben, wären somit nicht verpflichtet, das Entgelt zu bezahlen.

Rechts-News durch­suchen

30. April 2026
Erneut urteilt das OLG Hamm: Wer ein online gekauftes Auto fast ein Jahr nutzt, kann trotz fehlerhaftem Bestellbutton nicht widerrufen, wenn er die…
ganzen Text lesen
29. April 2026
Die Bezeichnung "Apothea Pure" für Nahrungsergänzungsmittel täuscht wegen Apothekenbezugs und Kreuzsymbol über eine Apothekenherkunft.
ganzen Text lesen
28. April 2026
Ein Arzt darf sich online nur dann als "Arzt für Ästhetische Medizin“ bezeichnen, wenn er Facharzt ist oder klarstellt, dass er keine entsprechende…
ganzen Text lesen
28. April 2026
Unternehmen dürfen Stadiontickets nicht gewerblich weiterverkaufen, sonst verlieren sie den Anspruch auf Lieferung und Rückzahlung.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen