Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

KG Berlin: Einwilligungsklausel in Telefonwerbung setzt Nennung der Produktgattung voraus

Das KG Berlin <link http: www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de jportal portal t bs page _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 29.10.2012 - Az.: 5 W 107/12) hat entschieden, dass eine Einwilligungsklausel in Telefonwerbung nur dann erlaubt ist, wenn sie die Produktgattung, für die geworben werden soll, nennt.

Das verklagte Unternehmen verwendete ein Einwilligungsklausel für Telefonwerbung, in der nicht die Produktgattung (hier: Telekommunikationsdienstleistungen) bezeichnet wurde. Deswegen sei die Regelung intransparent und somit unwirksam.

Dem Unternehmen war in der Vergangenheit gerichtlich verboten worden, Verbraucher ohne Einwilligung anzurufen. Es liege nun ein schuldhafter Verstoß gegen dieses Verbot vor, weil die Firma nicht die notwendige Sorgfalt an den Tag gelegt habe.

Um den Vorwurf der Fahrlässigkeit auszuschließen, reiche es nicht aus, bei zugekauften Werbeeinwilligungen sich auf die Erklärungen des jeweiligen Adresshändlers zu verlassen. Dies gelte auch dann, wenn es sich bei den Adresshändlern um "renommierte Listeigner" handle.

Rechts-News durch­suchen

16. Juli 2026
Wer als Spielhallenbetreiber mehrfach gegen die Aufsichtspflicht verstößt und wirtschaftliche Gründe als Rechtfertigung anführt, muss mit dem…
ganzen Text lesen
04. Juni 2026
Wer in seiner Gaststätte illegales Glücksspiel duldet, verliert die behördliche Schankerlaubnis.
ganzen Text lesen
02. Juni 2026
Wer OASIS-Sperrabfragen bei Spielautomaten systematisch umgeht, gilt als unzuverlässig und verliert seine Erlaubnis zum Aufstellen von…
ganzen Text lesen
29. Mai 2026
Für eine vorläufige Kontopfändung (hier: Rückforderung von verlorenen Spieleinsätzen) dürfen auch Jahre alte Handlungen und vollstreckungshemmende…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen