Da das Urheberrecht eine immer bedeutendere Rolle in der Praxis, nicht zuletzt im Bereich der Neuen Medien, spielt, ist es nur konsequent, dass das OVG Münster <link http: www.online-und-recht.de urteile urheberrecht-gehoert-zum-pruefungsfach-im-ersten-staatsexamen-14-b-1009-09-oberverwaltungsgericht-muenster-20090910.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 10.09.2009 - Az.: 14 B 1009/09) entschieden hat, dass dieses Rechtsgebiet auch im Rahmen der Hausarbeit zum 1. Staatsexamen geprüft werden darf.
Der Kläger begehrte gerichtlich, dass ihm die Wiederholung der Hausarbeit im ersten juristischen Staatsexamen gestattet werde. Denn in der Hausarbeit waren ihm auch Fragen zum Urheberrecht gestellt worden. Er war der Ansicht, dass diese nicht Teil des Justizprüfungsrechts seien.
Die Richter wiesen das Begehren zurück. Sie stellten klar, dass das Urheberrecht durchaus zum Justizprüfungsrecht gehöre. Das Urheberrecht gehöre zum Privatrecht und weise eine Vielzahl von Bezügen zu Teilen des Bürgerlichen Gesetzbuches auf. Diese Materie gehöre zweifelsohne zum Bürgerlichen Recht und damit auch zum prüfungsrelevanten Stoff.