Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

VG Hamburg: GEZ-Abmeldung per E-Mail entspricht nicht der erforderlichen Schriftform

Die Abmeldung von der GEZ muss schriftlich erfolgen, wobei eine E-Mail nicht ausreichend ist, so das VG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile abmeldung-per-e-mail-an-gez-unwirksam-10-k-411-09-verwaltungsgericht-hamburg-20090707.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 07.07.2009 - Az.: 10 K 411/09).

Der Kläger meldete sich bei der GEZ hinsichtlich der Rundfunkgebühren per E-Mail ab. Die GEZ akzeptierte dies nicht und schickte weiterhin Zahlungsaufforderungen. Sie verwies darauf, dass eine Kündigung per E-Mail nicht der schriftlichen Form entspreche und daher unwirksam sei.

Die RIchter des VG Hamburg folgten dieser Ansicht.

Eine Kündigung per E-Mail erfülle nicht die gesetzlich verlangte Schriftform. Für diese Schriftform bestehe auch ein sachlicher Grund, da so am ehesten gewährleistet sei, dass die Abmeldung auch vom angegeben Absender stamme. Bei elektronischen oder mündlichen Erklärungen sei der Absender hingegen nicht hinreichend verifiziert.

Rechts-News durch­suchen

25. Juni 2026
Unscharfe Luftbilder für Gebühren bleiben zulässig, solange keine konkrete Gefahr besteht, dass sie per KI nachgeschärft werden.
ganzen Text lesen
25. Juni 2026
Gewerbeverbot wegen aggressiver Gewinnspielwerbung? Das reicht nicht, wenn Verbrauchern kein direkter finanzieller Schaden entsteht.
ganzen Text lesen
24. Juni 2026
Private Livestreams bleiben privat: Wer heimlich aufgenommene Stimmen ohne Zustimmung veröffentlicht, verletzt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht.
ganzen Text lesen
23. Juni 2026
Werbeposts in Social Media müssen bereits im Vorschaubild klar als Werbung erkennbar sein.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen