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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Haftung für P2P-Rechtsverletzungen durch Familienmitglieder

Ein Anschluss-Inhaber haftet in P2P-Fällen für die Urheberrechtsverletzungen seiner Familien-Mitglieder, wenn er keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat <link http: www.online-und-recht.de urteile anschlussinhaber-haftet-fuer-urheberrechtsverletzungen-von-familienmitgliedern-28-o-421-10-landgericht-koeln-20110110.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Beschl. v. 10.01.2011 - Az.: 28 O 421/10).

Der Rechteinhaber an einem Computerspiel ging gegen den Beklagten vor, weil das Game über den Anschluss des Beklagten in einer P2P-Tauschbörse zum Download angeboten wurde. Der Beklagte erwiderte, er habe keine rechtswidrigen Handlungen vorgenommen, sondern allenfalls seine Familienmitglieder.

Das Gericht bejahte eine Haftung des Beklagten. Er habe keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um derartige Rechtsverletzungen zu vermeiden.

Eine allgemeine Anweisung an die eigenen Familienmitglieder, keine rechtswidrigen Inhalte hoch- oder runterzuladen, reiche nicht aus. Es sei vielmehr notwendig, dass sowohl eine ausreichende Sicherung des Modems vorliege als auch der Zugang zum Internet durch eine Firewall und durch ein Passwort gesichert seien. Darüber hinaus sei es möglich, den einzelnen Familienmitgliedern Benutzerkonten mit eingeschränkten Rechten anzulegen.

Da all dies nicht geschehen sei, liege eine Pflichtverletzung des Beklagten vor.

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