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Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Heimliche TV-Aufnahmen von RTL in Arztpraxis erlaubt

Heimliche TV-Aufnahmen des Fernsehsenders RTL in einer Arztpraxis können erlaubt sein, so das OLG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile arzt-kann-sich-gegen-heimliche-tv-aufnahmen-nicht-im-einstweiligen-rechtsschutz-wehren-i-20-u-188-09-oberlandesgericht-duesseldorf-20100308.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.03.2010 - Az.: I-20 U 188/09).

Der Kläger war Arzt. Bei der Beklagten handelte es sich um eine Rundfunkanstalt RTL. Für einen Beitrag in einem Verbrauchermagazin suchte eine Reporterin der Beklagten die Arztpraxis auf und fertigte heimlich Ton- und Bildaufnahmen an.

Der Arzt klagte daraufhin auf Unterlassung im Zuge des einstweiligen Rechtsschutzes.

Und verlor vor dem OLG Düsseldorf. In der Instanz, vor dem LG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile heimliche-filmaufnahmen-von-rtl-in-arztpraxis-unzulaessig-12-o-273-09-landgericht-duesseldorf-20090902.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 02.09.2009 - Az.: 12 O 273/09), hatte er noch Recht bekommen, weil die Richter die verdeckten Fernsehaufnahmen als unzulässig ansahen.

Zwar dürften Ton- und Bildaufnahmen grundsätzlich nicht ohne Einverständnis des Betroffenen ausgestrahlt werden. Ob ein unzulässiger Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliege, lasse sich aber erst anhand einer Abwägung der widerstreitenden Interessen entscheiden.

Im vorliegenden Fal überwiege die Presse- und Rundfunkfreiheit von RTL. Denn es müsse bedacht werden, dass ein Verbot die Arbeit der Beklagten für künftige Recherchemöglichkeiten erheblich einschränke. Zumindest zeitweise würde der Beklagten eine Beschränkung ihres journalistischen Arbeitens aufgegeben.

Eine derartige Entscheidung dürfe nicht ohne Not in einem Eilverfahren erfolgen. Zumal eine Wiederholung undenkbar erscheine und der Kläger in den Aufnahmen nicht erkennbar sei.

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