Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Berlin II: Irreführende Online-Werbung mit Testergebnis "sehr gut", wenn es noch bessere Noten gibt

Die Werbung mit dem Testergebnis "sehr gut" ist irreführend, wenn bessere Bewertungen (wie z.B. "exzellent") nicht erwähnt werden.

Die Werbung mit einem "sehr gut“-Testergebnis ist irreführend, wenn nicht erwähnt wird, dass in dem Test noch bessere Noten vergeben wurden (LG Berlin II, Urt. v. 31.10.2024 – Az.: 52 O 74/24).

Die Beklagte, eine Betriebskrankenkasse, warb auf ihrer Website mit einem Testsiegel der Zeitschrift Focus-Money. Dort wurde sie in der Kategorie “Leistung für Familien” mit 

"sehr gut“ 

bewertet. 

Die Bestnote im Test war jedoch 

“exzellent”, 

welche 14 andere Krankenkassen erhalten hatten. 

Die Beklagte machte keinen Hinweis auf diese bessere Bewertung der Konkurrenz. 

Dies stufte das LG Berlin II als wettbewerbswidrig ein.

Die Werbung mit dem Testsiegel sei zwar formal korrekt, unterschlage aber wesentliche Informationen. 

Für Verbraucher sei es wichtig zu wissen, ob “sehr gut” tatsächlich die Bestnote sei. 

Werde nicht darauf hingewiesen, dass es eine noch bessere Note gebe, entstünde ein falscher Eindruck. 

Die Werbung sei damit geeignet, Verbraucher zu täuschen und stelle eine unlautere geschäftliche Handlung dar. 

"Die beanstandete Werbung mit dem Testsiegel ist irreführend. 

Auch die Werbung mit einem tatsächlich verliehenen Testsiegel kann Hinweispflichten auslösen, wenn der Verkehr andernfalls relevant getäuscht wird (…). Dies ist hier der Fall. 

Die beanstandete Werbung auf der Internetseite der Beklagten gibt zwar zutreffend das erzielte Testergebnis wieder. Es fehlt jedoch der Hinweis, dass – vorliegend eine signifikante Anzahl – Wettbewerber der Beklagten in dem streitgegenständlichen Test bessere Noten erhalten haben."

Rechts-News durch­suchen

15. Mai 2025
Es liegt kein kerngleicher Verstoß gegen ein Urteil, wenn einem Produkt zwar eine mangelhafte, aber deutschsprachige Anleitung beigefügt wird.
ganzen Text lesen
15. Mai 2025
Die Werbung mit "komplett kostenlos" ist irreführend, wenn trotzdem Versandkosten anfallen.
ganzen Text lesen
13. Mai 2025
Die Werbung mit "biobasiert" ist irreführend, wenn unklar bleibt, was genau biobasiert ist und in welchem Umfang.
ganzen Text lesen
12. Mai 2025
Eine Online-Agentur darf ohne Zulassung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz keine Bewertungs-Löschungen mit individueller Prüfung bewerben, da dies…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen