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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Kanzlei Rasch wehrt sich erfolgreich gegen falsche Behauptungen in TV-Sendung "Ratgeber Recht"

Die Kanzlei Rasch hat gegen die WDR-Sendung "Ratgeber Recht" einen Unterlassungsanspruch wegen rechtswidriger TV-Berichterstattung, so das LG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile wdr-wird-rechtswidrige-tv-berichterstattung-ueber-kanzlei-rasch-gerichtlich-untersagt-28-o-852-10-landgericht-koeln-20101112.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 12.11.2010 - Az.: 28 O 852/10).

Die Beklagte, der Westdeutsche Rundfunk (WDR), berichtete in ihrem Magazin "Ratgeber Recht" über eine Urheberrechts-Abmahnung der Kanzlei Rasch.

Dem aktuellen Rechtsstreit ging eine längere Vorgeschichte voraus: im Jahr 2007 mahnte die Kanzlei Rasch, welche ein Musiklabel vertrat, in dessen Auftrag die Inhaberin eines Internetanschlusses ab, über den in rechtswidriger Weise Musikwerke herunter geladen wurden. Daraufhin unterschrieb die Anschlussinhaberin eine Unterlassungserklärung mit einer Strafbewehrung von 5.000,- EUR. Drei Jahre später, im Jahr 2010, wurden erneut Urheberrechtsverletzungen über diesen Internetanschluss festgestellt. Die Hamburger Advokaten mahnten daher erneut ab und boten Vergleichsangebot über 5.000,- EUR für die verwirkte Vertragsstrafe an.

In der TV-Sendung wurde jedoch erklärt, dass die Kanzlei 45.000,- EUR gefordert habe. Unterstützt wurde diese Behauptung durch das Auftreten mehrere Rechtsanwälte, die diese Erklärung untermauerten.

Die Kanzlei Rasch ging gegen alle Beteiligten vor. Die beiden Rechtsanwälte gaben außergerichtliche eine Unterlassungserklärung ab. Der WDR lehnte dies ab, so dass Rasch eine einstweilige Verfügung vor dem LG Köln erwirkte.

Die Richter bejahten einen Anspruch, weil der Fernsehsender in unzulässiger Weise den Eindruck erweckt habe, dass die Kanzlei Rasch eine Vertragsstrafe iHv. 45.000,- EUR gefordert habe.

Bei dem Beschluss handelt es sich um eine einstweilige Verfügung, d.h. eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz. Gegen sie ist noch ein Rechtsmittel möglich.

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