Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Tübingen: Kein Anspruch gegen Wikipedia wegen Nennung persönlicher Daten

Ein deutscher Hochschul-Professor hat gegen Wikipedia keinen Anspruch auf Löschung seiner persönlichen Daten (u.a. Lebenslauf, Mitgliedschaften), so das LG Tübingen <link http: openjur.de u _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.07.2012 - Az.: 7 O 525/10).

Auf Wikipedia wurde über den Kläger, einen deutschen Hochschul-Professor, ein Beitrag veröffentlicht. Enthalten waren darin persönliche Daten, insbesondere sein Lebenslauf, seine Mitgliedschaften in katholischen Studentenverbindungen und seine publizierten Werke.

Der Professor begehrte die Löschung des Eintrags.

Das Gericht verneinte einen Anspruch.

Ob die Daten zu löschen seien, sei im Wege einer umfassenden Interessensgüterabwägung zu prüfen. Im vorliegenden Fall überwiege das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

Die Rechte des Professors müssten zurücktreten. Die hier publizierten Inhalte würden den Kläger nur sehr gering berühren, nämlich im Bereich seiner Sozialsphäre. Wikipedia könne sich hingegen auf die Pressefreiheit berufen.

Rechts-News durch­suchen

24. Juni 2026
Private Livestreams bleiben privat: Wer heimlich aufgenommene Stimmen ohne Zustimmung veröffentlicht, verletzt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht.
ganzen Text lesen
23. Juni 2026
Auch rechtswidrig erlangte personenbezogene Daten können vor Gericht als Beweismittel verwertbar sein.
ganzen Text lesen
15. Juni 2026
Tierschützer müssen nach der Veröffentlichung heimlich gefilmter Schlachthof-Videos Schadensersatz leisten.
ganzen Text lesen
10. Juni 2026
Online-Händler dürfen die Auswahl von "Herr" oder "Frau" nicht verlangen, wenn diese Information für die Vertragsabwicklung nicht zwingend benötigt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen