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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Kein Erlöschen der Sublizenz bei Rückruf

Der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile software-sublizenzen-bestehen-bei-rueckruf-weiter-i-zr-153-06-bundesgerichtshof--20090326.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 26.03.2009 - Az.: I ZR 153/06) hat entschieden, dass Software-Sublizenzen durch den Widerruf des Urhebers unberührt und somit wirksam bleiben.

Im Falle eines Rückrufs durch den Programmierer fallen die ausschließlichen Nutzungsrechte an einer Software zwar an ihn zurück. Das einfache Nutzungsrecht erlischt jedoch nicht, so dass Software-Sublizenzen, die Dritten eingeräumt wurden, trotz des Rückrufs weiter bestehen.

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