Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

VG Berlin: Keine 1-Euro-Wertgutscheine für Rezepteinlösung

Apotheker dürfen nach einer Entscheidung des Berufsgerichts für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Berlin keine 1-Euro-Wertgutscheine für die Einlösung von Rezepten gewähren. Damit hat das Gericht acht Apotheker, die hiermit geworben hatten, berufsrechtlich zur Verantwortung gezogen.

Die Apothekerkammer hatte verschiedenen Berliner Apothekern vorgeworfen, mit dieser Praxis gegen die gesetzlichen Vorschriften über die Arzneimittelpreisbindung verstoßen und dadurch ihre Berufspflichten verletzt zu haben.

Diese hatten dagegen eingewandt, Werbegaben für Rezepte bis zu einem Euro je verschreibungspflichtigem Medikament seien nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mangels „Spürbarkeit“ wettbewerbsrechtlich erlaubt. Was wettbewerbsrechtlich nicht spürbar sei, könne aber weder ordnungsrechtlich von den Aufsichtsbehörden noch berufsrechtlich gegenüber Apothekern durchgesetzt werden. Dieser Auffassung widersprach die Apothekerkammer Berlin hinsichtlich des Berufsrechts.

Nach Auffassung des Berufsgerichts für Heilberufe haben die in Rede stehenden Werbemaßnahmen jeweils eine Bagatellgrenze überschritten; daher habe Anlass zur Pflichtenmahnung durch berufsgerichtliche Maßnahmen bestanden. Das Gericht hat daher in den meisten Fällen Warnungen - die mildeste berufsgerichtlich zulässige Maßnahme - verhängt, und in drei weiteren Fällen wegen der Schwere des jeweiligen Verstoßes auch Geldbußen ausgesprochen. Lediglich in einem Fall sprach das Berufsgericht eine Apothekerin mangels berufsrechtlicher Relevanz ihres Verhaltens frei.

Gegen die Urteile kann die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Senat für Heilberufe, eingelegt werden.

Urteile des Berufsgerichts für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Berlin vom 16. April 2013, VG 90 K 4.11 T u.a.

Quelle: Pressemitteilung des VG Berlin v. 17.04.2013

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen