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Kategorie: Urheberrecht

LG Düsseldorf: Keine angeblich falsche Urhebernennung im Streit um Kaugummi-Collage

Erstellt eine Künstlerin auf Anweisung eines anderen Künstlers eine Collage, bei der sie Kaugummis zerkauen und dann aufkleben soll, so liegt kein eigenständiger, vom Urheberrecht geschützter Schöpfungsakt vor, wenn sie minimal von der Anweisung abweicht und das Kaugummi nur ankaut und nicht zerbeißt <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-anspruch-auf-urhebernennung-bei-kaugummi-collage-12-o-430-09-landgericht-duesseldorf-20100908.html _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 08.09.2010 - Az.: 12 O 430/09).

Die Klägerin verlangte als Urheberin genannt zu werden. Die Klägerin hat vor knapp vierzig Jahren als Kunststudentin für eine Düsseldorfer Kunstgalerie gejobbt. Im Auftrag eines Künstlers sollte sie 40 Bilder herstellen, auf deren schwarzem Hintergrund Kaugummis aufgeklebt wurden, von denen jeweils eines gekaut gewesen sein soll. Nun entdeckte sie die Bilder bei einer Ausstellung wieder, jedoch ohne ihre Namensnennung.

Dies empfand sie als Verletzung ihrer Urheberrechte und klagte.

Zu Unrecht wie die Düsseldorfer Richter entschieden. Die Klägerin habe nämlich keine eigene schöpferische Leistung erbracht.

Die Idee des damaligen Kaugummi-Projektes habe ein anderer Künstler gehabt, in dessen Auftrag sie Handlungen vorgenommen habe. Als solch einfache, ausführende Tätigkeit sei das Aufkleben der Kaugummis zu werten.

Eine eigene schöpferische Leistung sei darin nicht zu sehen. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Klägerin entgegen der Anweisung, eines der Kaugummis nur angekaut und nicht zerkaut habe. 

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