Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG München: Keine Störerhaftung für P2P-Urheberrechtsverletzung bei fehlender Hardware

Eine Störerhaftung für die über seinen Anschluss begangene P2P-Urheberrechtsverletzungen tritt dann nicht ein, wenn der Anschlussinhaber über keinerlei Hardware zur Nutzung verfügt (LG München I, Urt. v. 22.03.2013 - Az.: 21 S 28809/11).

Die verklagte Anschlussinhaberin erklärte, sie verfüge über keinerlei Hardware zur Nutzung des Internet-Anschluss. Dies ließ das Münchener Gericht ausreichen, damit die Beklagte ihrer sekundären Beweislast genüge getan habe.

Die Beweislast liege in diesen Fällen bei den klägerischen Rechteinhaberin. Sie müssten nachweisen, dass den Anschlussinhaber doch eine Verantwortlichkeit treffe. Andernfalls würde nämlich der Beklagtenseite eine Beweislast auferlegt, die unverhältnismäßig sei.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung hat nur einen sehr begrenzten praktischen Anwendungsbereich.

Es ging im vorliegenden Fall nämlich um die Frage, welche Nachweispflichten den Anschlussinhaber treffen, wenn er daheim über gar keine Hardware mehr verfügt, die Leitung zu nutzen. Eine solche Konstellation wird in der Praxis jedoch nur selten vorkommen. In den meisten Fällen hingegen wird der Anschlussinhaber vielmehr über eine entsprechende Hardware und die Nutzungsmöglichkeit des Anschlusses verfügen.

Rechts-News durch­suchen

14. Juli 2026
Ein gemeinfreies Werk darf online gestellt werden, wenn ein aktuelles Geoblocking den Zugriff aus Schutzländern, in denen noch urheberrechtlicher…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Wenn ein fremdes Produktfoto mithilfe von KI so stark bearbeitet wird, dass das Originalbild nicht mehr erkennbar ist, erlischt dessen…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Auch offline gestellte Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten können einen Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz begründen, sofern der…
ganzen Text lesen
09. Juli 2026
Wer als Verlag Inhalte beim Online-Dienst Readly einstellt, haftet auch dort für Urheberrechtsverletzungen, selbst wenn eine frühere…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen