Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Like-Button von Facebook datenschutzwidrig = Wettbewerbsverstoß

Der Einsatz eines Like-Buttons von Facebook auf der eigenen Unternehmens-Seite ist datenschutzwidrig <link http: www.real-time-advertising-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 09.03.2015 - Az.: 12 O 151/15).

Die Verbraucherzentrale NRW ging gegen eine Unternehmens-Webseite vor, die den bekannten Like-Button von Facebook bei sich auf der Homepage eingebunden hatte. Die Verbraucherschützer waren der Meinung, dass hier unzulässig Daten an Facebook übertragen würden.

Das Gericht gab der Klage statt und verurteilte die Webseite es zu unterlassen, das Facebook-Plugin auf diese Weise einzusetzen.

Es finde bereits bei Auruf der Seite eine Datenübermittlung an Facebook statt. Dabei würden u.a. personenbezogene Daten wie die IP-Adresse übermittelt. Eine solche Übertragung erfordere jedoch die Zustimmung des Users. Diese liege nicht vor, so dass die vorgenommene Datenübermittlung unzulässig sei.

Der Webseiten-Betreiber sei auch haftbar, da er das Plugin in seinen Internet-Auftritt integriert habe.

Es werde gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen, so dass eine Wettbewerbsverletzung zu bejahen sei.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung des LG Düsseldorf kam mit Ansage und war zu 100% vorhersehbar. Es war nur eine Frage der Zeit, bis die deutschen Gerichte sich mit diesem Thema zu beschäftigten hatten. Der Düsseldorfer Kreis - der Zusammenschluss der deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden - hatte bereits Ende 2011 den Like-Button von Facebook & Co. als <link http: www.dr-bahr.com news duesseldorfer-kreis-like-button-von-facebook-co-datenschutzwidrig.html _blank external-link-new-window>datenschutzwidrig eingestuft.

Seit längerem hält sich das Gerücht, dass die sogenannte "2-Klick-Lösung" ein tauglicher Ausweg aus dem aktuellen Datenschutz-Dilemma bei Einsatz von Facebook-Plugins ist. Dabei handelt es sich jedoch um nichts weiter als ein Gerücht. Wir haben <link http: www.dr-bahr.com news warum-saemtliche-muster-fuer-facebook-datenschutz-erklaerungen-rechtswidrig-sind.html _blank external-link-new-window>bereits im Jahr 2011 darauf hingewiesen, dass eine Einwilligung voraussetzt, dass der User über Art und Umfang der erhobenen Daten informiert wird. Da sich Facebook weiterhin ausschweigt, was denn nun alles erhoben wird, kann kein Webseiten-Betreiber dieser Welt seine User in ausreichender Form informieren. 

Es bleibt also dabei: Sämtliche Muster für Facebook-Datenschutz-Erklärungen beim Einsatz von Facebook-Plugins sind rechtswidrig.

Rechts-News durch­suchen

25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
22. September 2025
Ein Online-Coaching für Dropshipping fällt laut LG Hamburg nicht unter das FernUSG, da keine Einzelschulung oder Lernerfolgskontrolle vorlag.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen