Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Marketplace-Händler haftet für irreführende Angebote von Amazon

In einem weiteren von uns betreuten Fall hat das OLG Hamm <link http: www.online-und-recht.de urteile marketplace-haendler-haftet-fuer-irrefuehrende-amazon-angebot-oberlandesgericht-hamm-20150804 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 04.08.2015 - Az.: I-4 U 66/15) entschieden, dass ein Marketplace-Händler für die irreführende Angebote von Amazon haftet.

Gegenstand der rechtlichen Auseinandersetzung war eine unzureichende Produktbeschreibung, die von Amazon selbst stammte. Der verklagte Verkäufer hatte sich an das Angebot angehängt.

Bereits die 1. Instanz - das LG Arnsberg <link http: www.online-und-recht.de urteile amazon-haendler-haftet-auch-fuer-irrefuehrendes-angebot-von-amazon-landgericht-arnsberg-20150305 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 05.03.2015 - Az.: I-8 O 10/15) - hatte eine Haftung bejaht und den Beklagten zur Unterlassung verpflichtet.

Dieser Meinung schloss sich nun auch das OLG Hamm in der Berufungsinstanz an.

Entsprechend der BGH-Rechtsprechung komme der Produktabbildung auch im Online-Bereich eine entscheidende Bedeutung zu. Werde durch die Produktabbildung beim Betrachter ein Irrtum über den Umfang der Lieferung erregt, könne dies nur vermieden werden, wenn diese Einschränkung mittels eines Text-Hinweises erläutert werde.

Dies setzte jedoch voraus, dass dieser Hinweis am Blickfang teilnehme und nicht deutlich entfernt unterhalb der Produktabbildung - wie hier - platziert sei.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen