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BITKOM: Einigung über Urheberabgaben für DVD-Brenner

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) hat mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) einen Gesamtvertrag für DVD-Brenner abgeschlossen.

Unternehmen, die DVD-Brenner herstellen oder importieren, werden danach für jedes ab 1.1.2003 in Deutschland verkaufte Gerät 9,21 Euro Urheberrechtsabgabe bezahlen. BITKOM-Mitglieder erhalten darauf wie üblich einen Gesamtvertrags-Rabatt. Die Abgaben sollen Künstler für den wirtschaftlichen Verlust entschädigen, der ihnen durch so genannte "erlaubte Privatkopien" entsteht.

Mit dem Gesamtvertrag haben sich BITKOM und die ZPÜ auf einen Kompromiss einigen können. Die ursprüngliche Forderung der ZPÜ war erheblich höher, u.a. da man auch das Brennen von DVD auf DVD einschließen wollte. Nach BITKOM-Ansicht gibt es hierfür aber keine Grundlage, da fast alle DVDs mit Kopierschutz ausgestattet sind. Unter bestimmten Umständen und bei Einsatz von weiteren Hilfsmitteln besteht aber die Möglichkeit, den DVDBrenner dafür zu nutzen, Fernsehsendungen aufzuzeichnen oder CDs zu brennen. Für diese Nutzungsmöglichkeit hat die Industrie eine Abgabe – allerdings niedriger als von der ZPÜ gefordert - anerkannt.

Ein wichtiger Aspekt der Vereinbarung besteht des Weiteren darin, dass die Rückwirkung des Vertrages auf 2003 beschränkt wurde. Von der ZPÜ war ursprünglich gefordert worden, dass die Hersteller auch für die im Jahr 2002 verkauften Geräte hätten zahlen sollen. „Wir verstehen den Abschluss dieses Gesamtvertrags auch als Zeichen des guten Willens der Wirtschaft, auch bei
neuen Geräten Lösungen für die urheberrechtliche Vergütung zu finden“, so Bernhard Rohleder, Vorsitzender der BITKOM-Geschäftsführung. Letztlich bringt der zügige Abschluss des Gesamtvertrags für die Hersteller die notwendige Planungssicherheit. Lange Ungewissheit über die Höhe einer Abgabe führt zu Wettbewerbs- und Preisverzerrungen, weil die Firmen dann mit unterschiedlich hohen Rückstellungen und Preiskalkulationen arbeiten.

Neuregelung des Vergütungsrahmens notwendig Die Verhandlungen haben jedoch auch gezeigt, wie notwendig eine Neuregelung der Gerätevergütung im Urheberrecht ist. Zwar sind Kopierschutzmaßnahmen nach dem neuen Urheberrechtsgesetz zu berücksichtigen, wenn ein neuer Tarif festgelegt wird. Wenn die Rechtsprechung aber besagt, dass es zur Anerkennung einer Vergütungspflicht eines Gerätes schon ausreicht, dass man mit einem Gerät potenziell Kopien anfertigen könnte, dann bleibt den Herstellern in der Realität kaum Verhandlungsspielraum.

Daher setzt die Industrie große Hoffnungen in den so genannten „2. Korb der Urheberrechtsreform“, den das Bundesjustizministerium im Herbst angehen will. Im Rahmen dieser Verhandlungen soll auch das Vergütungssystem überarbeitet werden. „Die individuelle Vergütung muss gefördert werden und die pauschale Gerätevergütung muss einen vernünftigen Rahmen bekommen, damit die Verhandlungsparteien in Zukunft eine stabile Grundlage für ihre Gespräche haben“, so Rohleder. BITKOM werde sich deshalb weiter dafür einsetzen, in Zusammenarbeit mit Politik und den anderen beteiligten Kreisen ein fortschrittliches Vergütungssystem zu schaffen. Dieses werde sich sowohl für die Urheber, als auch für Industrie und Nutzer vorteilhaft auswirken, so Rohleder.

Quelle: Pressemitteilung des BITKOM v. 11.08.2003

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