Kaum ist die Urheberrechts-Reform gerade zum 13.09.2003 in Kraft (vgl. dazu ausführlich die Rechts-FAQ von RA Dr. Bahr: Fragen zum neuen UrheberR), so plant das Bundesjustizministerium auch schon die Umsetzung des zweiten Teils der Urheberrechtsreform (sog. "2. Korb").
In einer aktuellen Pressemitteilung erklärt die Behörde, welche Maßnahmen geplant sind.
Einer der Kernpunkte des 2. Korbes ist die Frage nach der Beibehaltung der Privatkopie. Und ob es noch zeitgemäß ist, auf bespielbare Bild- und Tonträger sowie auf Kopier- und Aufzeichnungsgeräte Vergütungsabgaben zu erheben. Oder ob es nicht vielmehr sinnvoll ist, mittels Digital Rights Management (DRM) eine auf den konkreten Nutzungsfall bezogene Vergütung zu ermitteln.
Der deutsche Ableger der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) hat hierzu inzwischen ein Positionspapier herausgegeben, in dem er fordert, dass das Recht der Privatkopie noch erheblich weiter eingeschränkt wird als es schon durch den 1. Teil der Urheberrechtsreform geschehen ist.