Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) berichtet in einer aktuellen Pressemitteilung über ihre Aktivitäten gegen die illegale Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken im Jahre 2003.
Die Mehrheit der Strafverfolgungen wurde gegen Auflagen eingestellt. Strafverfahren, die mit der Verhängung einer Geldstrafe endeten, gab es insgesamt (im Vorjahr: 37). Gefängnisstrafen wurden in 51 Fällen ausgesprochen (im Vorjahr: 23).
Wenig überraschend ist, dass bei den Raubkopien analoge Medien (z.B. die Videocassette) kaum noch eine Rolle spielen. Die überragende Mehrheit der rechtswidrigen Medien betreffen den digitialen Bereich.
Erstaunlich dagegen ist, dass die Anzahl der beschlagnahmten Gegenstände um 67% zunahm.