Vor kurzem hat die IFPI auch in Deutschland gegen knapp 70 Online-Tauschbörsen-Mitglieder Strafanzeige gestellt, vgl. die Kanzlei-Info v. 31.03.2004.
Nun hat der Chaos Computer Club (CCC) eine Erklärung zu diesen aktuellen Ereignissen herausgegeben und ruft zum Boykott der Musikindustrie auf:
"Der CCC hält die Klagen des Bundesverband Phono / der IFPI für stark fragwürdig. Es kann nicht sein, dass die Musikindustrie ihre Ziele dadurch erreicht, in dem sie eine massive Panik vor immensen Schadensersatzforderungen schürt. Solche sind in Deutschland auch gar nicht durchsetzbar. Es geht vielmehr darum, die Nutzer von Tauschbörsen einzuschüchtern. "
Kritisiert wird vor allem die urheberrechtliche Seite:
"Das Urheberrecht ist kein Naturrecht, sondern ein Ausgleich dafür, dass der Urheber sein Werk der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.
In erster Linie ist das Urheberrecht hierbei ein Ausfluß des Persönlichkeitsrechtes. Auch die wirtschaftlichen Verwertungsrechte werden dem Urheber zur Sicherung seiner wirtschaftlichen Existenz verliehen. Hierbei bestehen jedoch immanente Schranken. So darf das Werk für die private Verwendung frei kopiert werden. Diese auch als "fair use" bezeichnete Begrenzung ist eine Ausprägung der Informationsfreiheit und somit ein Grundrecht."
Diese aktuelle Erklärung spiegelt die Grundtendenz des CCC wider. Schon bei seiner Anfangs-Rede als ICANN-Direktor ("Regierunsgerklärung") hatte Andy Müller-Maguhn, prominentes CCC-Mitglied, damals verlautbaren lassen, dass Urheberrecht ein Verbrechen sei.