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FDP: Handel mit Urheberrechten und Patenten

Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hat einen eigenen Gesetzes-Entwurf eingebracht (BT-Drucks. 15/2863; PDF, 80 KB).

Inhaltlich geht es darum, den rechtlichen Rahmen für einen Handel mit verbrieften Patent- und Urheberrechten zu schaffen. Begründung:

"Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung von forschungsintensiven klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) ist es außerordentlich wichtig, gerade in Phasen der Überleitung von Forschungsergebnissen in innovative marktreife Produkte, Risikokapital einzuwerben und einzusetzen.

Der Risikokapitalmarkt ist nach dem Einbruch des so genannten „Neuen Marktes“ nahezu eingebrochen. Die „new economy“ - Blase ist geplatzt, viele Venture Capital Gesellschaften sind entweder insolvent oder stark geschwächt."


Rechtlicher Problempunkt ist § 248 Abs.2 HGB. Danach ist es verboten, für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden, einen Aktivposten anzusetzen. D.h. diese Norm statuiert den Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte.

Dies will nun der aktuelle FDP-Vorschlag einschränken und so den Handel mit Urheberrecht und Patenten erweitern.

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