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EU-Kommission: Vereinfachte Rechteverwertung

Die Europäische Kommission schlägt in einer aktuellen Pressemitteilung vor, die Regelungen über die urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften auf europäischer Ebene zu vereinheitlichen und somit eine vereinfachte Rechteverwertung für alle Beteiligten zu schaffen.

Da es den Urheber eines Werkes überfordern würde mit jedem Interessenten einzeln einen Nutzungsvertrag zu schließen, gibt es das Konstrukt der Verwertungsgesellschaften, die die betreffenden Rechte im Auftrage der Urheber wahrnehmen. Wichtigste Verwertungsgesellschaft in Deutschland ist dabei die GEMA (= Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte).

Die europäischen "Kernländer" Deutschland, Großbritannien und Frankreich haben unterschiedlich intensive Gesetze über das Recht der Verwertungsgesellschaften erlassen.

Angesichts dieser Rechtszersplitterung sei eine Harmonisierung dringend erforderlich:

"Eine gemeinschaftliche Regelung für die kollektive Rechtewahrnehmung und vor allem für die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften erscheint dringend geboten.

Das ist eine der wichtigsten Schlussfolgerungen einer von der Europäischen Kommission veröffentlichten Mitteilung, die sich auf eine umfassende Analyse aller mit der Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten verbundenen Fragen stützt. Die Kommission wird nun unverzüglich eine weitere Konsultation über den Inhalt eines derartigen Gesetzesvorhabens auf den Weg bringen.

Eine anderes Fazit der Mitteilung lautet, dass vor dem Einsatz von Systemen der digitalen Rechteverwertung (...) deren Interoperabilität sowie die Akzeptanz bei allen Beteiligten, einschließlich der Verbraucher, gewährleistet sein muss."

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