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BMJ-Initiative: "Kopien brauchen Originale"

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat die Seiten ihrer Web-Initiative "Kopien brauchen Original" aktualisiert.

Ab sofort gibt es auf den Seiten auch ein Forum, das seit gestern freigeschaltet wurde.

Sinn und Zweck der Initiative ist es, so die offizielle Verlautbarung, "den Gesetzgebungsprozess zur Novellierung des Urheberrechts transparent zu machen und zu erklären, warum dieses wichtige Gesetz erneuert werden muss."

Für eine gewisse Verstimmung sorgt in jedem Fall der Inhalt der angebotenen Dienste. So funktioniert der angebotene Newsletter mit einfachem Opt-Out, zudem ist die Bestätigungs-Mail nur in englischer Sprache abgefasst. Zudem bietet die Seite die Versendung von elektronischen Grußkarten an unbekannte Dritte an. All diese Funktionen sind nach inzwischen ständiger Rechtsprechung klar rechtswidrig, vgl. unsere Rechts-FAQ "Recht der Neuen Medien".

Gleiches gilt für die Position des Web-Impressums. Zwar greift für die Seite hier nicht § 6 TDG, da keine Geschäftsmäßigkeit vorliegt. Jedoch kommt § 10 MDStV zur Anwendung, der (nahezu) gleiche Impressums-Vorschriften aufstellt.

Das Impressum befindet sich am Ende der unteren Seite, so dass selbst bei einer 1280-Auflösung gescrollt werden muss. Nach Ansicht des OLG Hamburg (Urteil vom 20.11.2002 - Az.: 5 W 80/02) und des OLG München (Urt. v. 12.02.2004 - Az.: 29 U 4564/03) eine klare Rechtsverletzung, da das Impressum nicht leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar ist.

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