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Songtext-Abmahnungen: Erste Gerichts-Entscheidung

Wie Netzwelt berichtet, hat es im Rahmen der Songtext-Abmahnungen die erste einstweilige Verfügung gegeben.

Der Betreiber der Webseite Searchwolf.de war abgemahnt worden, hatte aber keine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben. Daraufhin erging vor dem LG Berlin (Az.: 16 O 192/05) eine einstweilige Verfügung.

Dieser Umstand überrascht wenig, da die Abmahnungen grundsätzlich formal-juristisch in Ordnung sind. Der Inhaber eines Songtextes hat nach deutschem Recht unzweifelhaft das alleinige Recht darüber zu verfügen, ob und wo sein Songtext veröffentlich wird, vgl. die Kanzlei-Info v. 25.03.2005.

Siehe dazu auch das Radio-Interview im NDR von RA Dr. Bahr, das es hier als Download gibt (MP3; 3.5 MB).

Auf einem gänzlich anderen Blatt steht, ob es verhältnismäßig ist, in einem derartigen Umfang Abmahnungen auszusprechen. So hat alleine der Inhaber von "Searchwolf.de" 11 Abmahnungen erhalten und soll nun - nach eigener Darstellung auf der Webseite - Abmahnkosten iHv. knapp 18.000,- EUR tragen.

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