Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

KG Berlin: Streitwert bei Stadtpläne-Abmahnungen

Das KG Berlin (Beschl. v. 19.12.2003 - Az.: 5 W 367/03) hatte im Beschwerdeverfahren über die Streitwert-Festsetzung bei Urheberrechtsverletzungen von Stadtpläne-Abmahnungen zu entscheiden:

Die 1. Instanz, das LG Berlin, hatte einen Streitwert von 10.000,- EUR für die urheberrechtswidrige Nutzung eines Stadtplan-Ausschnittes auf einer Internet-Präsenz festgelegt.

Hiergegen legte die Beklagte Beschwerde ein, weil sie den Wert für zu hoch erachtete. Insbesondere wendete sie ein, dass eine einfache Nutzungslizenz nach den eigenen klägerischen Angaben nur 800,- EUR betrage, so dass sich schon hieraus die Überhöhung ergebe.

Dem hat das KG Berlin eine Absage erteilt:

"Das Landgericht hat den Wert der als urheberrechtsverletzend gerügten Nutzung ihres Stadt­planausschnitts auf der Internetpräsentation der Antragsgegnerin (zur Darstellung ihrer Er­reichbarkeit) zutreffend mit 10.000,00 Euro bewertet.

Es hat daher zu Recht auf die Wertanga­be in der Antragsschrift als ein wesentliches Indiz abgestellt, ebenso auf den Umstand, dass ein Unterlassungsgebot auch kerngleiche Verstöße erfasst.

Darüber hinaus ist vorliegend auch eine besonders große Nachahmungsgefahr aus einem verbreiteten leichtfertigen Umgang mitderartigen Urheberrechten zu berücksichtigen. Der Umstand, dass selbst eine zeitlich unbefri­stete Lizenz nur einen Wert von 800,00 Euro hätte, steht insoweit nur einer über 10.000,00 Eu­ro hinausgehenden Wertfestsetzung entgegen."

Rechts-News durch­suchen

21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
20. Juli 2026
Die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung darf nur das Kündigungsformular und die Bestätigungsschaltfläche enthalten, keine Alternativen.
ganzen Text lesen
20. Juli 2026
Wer als gewerblicher Nutzer die AGB von Instagram akzeptiert hat, muss Rechtsstreitigkeiten wegen einer Account-Sperre in Irland und nicht in…
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen