Die Bundesregierung hat einen Entwurf zum 2. Korb der Urheberrechtsreform vorgelegt (PDF-Download).
Im Überblick die wichtigsten Punkte:
- die Privatkopie bleibt (theoretisch) erhalten, wird jedoch faktisch auch (weiterhin) grundlegend eingeschränkt durch das Verbot, Privatkopien von kopiergeschützten Medien zu fertigen
- die unglückliche Formulierung "eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" aus dem 1. Korb wird abgeändert. Nunmehr soll die Privatkopie nicht nur dann unzulässig sein, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde, sondern auch dann, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig im Internet zum Download angeboten, also öffentlich zugänglich gemacht wird
- eine Bagatellklausel im Bereich des strafrechtlichen Urheberrechts wird nicht eingeführt; dieser Ansatz war z.T. angedacht worden, um die Strafverfolgungsbehörden vor Massenverfahren wie derzeit im Falle der Spiels "Earth 2160" zu schützen und "die Schulhöfe nicht zu kriminalisieren"
- Regelungen zur Pauschalvergütung
- zukünftig Rechteeinräumung für neue Nutzungsarten möglich
Eine kompakte Darstellung der geplanten Neuerung bietet die Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums.