Seit Anfang diesen Jahres sind die Änderungen des neuen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in Kraft. Die Neuerungen bringen massive Nachteile für alle Kreativen mit sich. Deshalb haben die beiden bekannten Filmschaffenden, Andres Veiel und Rolf Schübel, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben.
Im neuen Blog der Kanzlei Dr. Bahr "Freiheit für Kreative" ist die Beschwerde nunmehr im Volltext erhältlich. Verfasser und Prozessbevollmächtigter ist Rechtsanwalt Noogie C. Kaufmann, Master of Arts, aus der Kanzlei Dr. Bahr.
Neben der Verfassungsbeschwerde im Original listet unter anderem ein Kurzbeitrag die wesentlichen Punkte der Benachteiligungen und die Folgen für die Urheber auf. Besonders hart hat es dabei freie Regisseure, Drehbuchautoren und Tonmeister getroffen, denen der Gesetzgeber - im Gegensatz zu allen anderen Kreativen - nicht einmal ein Widerrufsrecht für eingeräumte unbekannte Nutzungsarten zubilligt.