Zum 01.09. wird die neue Urheberrechtsreform in Kraft treten, so bestimmt es das inzwischen verkündete Gesetz. Durch die Umsetzung werden zahlreiche Gesetze überarbeitet und aktualisiert, u.a. das Urheberrechtsgesetz, das Markengesetz und das Patentgesetz. Vgl. hierzu ausführlich die Kanzlei-Infos v. 12.04.2008.
Eine der wesentlichen Änderungen betrifft den Bereich der Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen und :
Künftig sind bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die Abmahnung auf 100,- Euro begrenzt. Zudem erhält der Urheber einen eigenen Auskunftsanspruch gegen Access-Provider.
Siehe hierzu ausführlich unsere Podcasts
- "Die Reform des Urheberrechts im Jahre 2008 – Teil 1: Die 100,- EUR-Abmahnung kommt"
- "Die Reform des Urheberrechts im Jahre 2008 – Teil 2: Der direkte Auskunftsanspruch gegen Dritte kommt"