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Urheberrechtsreform ab heute in Kraft: 100 EUR-Abmahnung / Auskunftsanspruch

Ab heute, dem 01.09., ist die neue Urheberrechtsreform in Kraft getreten, so bestimmt es das inzwischen verkündete Gesetz. Durch die Umsetzung werden zahlreiche Gesetze überarbeitet und aktualisiert, u.a. das Urheberrechtsgesetz, das Markengesetz und das Patentgesetz. Vgl. hierzu ausführlich die Kanzlei-Infos v. 12.04.2008.

Eine der wesentlichen Änderungen betrifft den Bereich der Abmahnung. Ab sofort sind bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die Abmahnung auf 100,- Euro begrenzt. Zudem erhält der Urheber einen eigenen Auskunftsanspruch gegen Access-Provider.

Siehe hierzu ausführlich unsere Podcasts

- "Die Reform des Urheberrechts im Jahre 2008 – Teil 1: Die 100,- EUR-Abmahnung kommt"

- "Die Reform des Urheberrechts im Jahre 2008 – Teil 2: Der direkte Auskunftsanspruch gegen Dritte kommt"

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