Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Nürnberg-Fürth: Urteil zur Domain-Pacht

Das LG Nürnberg-Fürth (Urt. v. 16.10.2008 - Az.: 6 O 9057/07) hat einige der wenigen Gerichtsurteile zu Fragen der Domain-Pacht gefällt.

Der Verpächter hatte dem Pächter die Domain unter der Bedingung gegeben, dass er - der Verpächter - an sämtlichen aus der Domain erzielten Umsätzen anteilig beteiligt wird.

Es kam wie es kommen musste: Der Pächter erzielte keine direkten Umsätze durch die angemietete Domain, sondern nutzte diese nur, um den Umsatz für andere, eigene Domains zu erhöhen, indem er Links von der angepachteten Seite setzte.

An diesen Umsätzen wollte der Verpächter nun auch seinen Anteil. Dies lehnte der Pächter ab.

Zu Recht wie nun die Nürnberger Richter entschieden:

"Durch das Setzen der Hyperlinks verstieß der Beklagte nicht gegen seine vertraglichen Verpflichtungen. Aus der Vereinbarung einer Umsatzpacht folgt nicht die Verpflichtung des Pächters, möglichst hohe Umsätze zu erzielen. Zur Vereinbarung von Gebrauchs- und Betriebspflichten bedarf es vielmehr einer besonderen Vereinbarung (...). Diese vertraglich festzuschreiben, haben die Parteien unterlassen.

War der Beklagte aber nicht gehalten, Mindestumsätze zu erzielen, verstieß er auch dadurch nicht gegen vertragliche Verpflichtungen, dass er von seinem Gebrauchsrecht des Domainnamens in der beschriebenen Weise Gebrauch machte."

Rechts-News durch­suchen

15. September 2026
Wer als Plattformbetreiber (hier: Wish) Drittangebote so in sein System einbindet, dass die Nutzer ihn als Verkäufer wahrnehmen, haftet…
ganzen Text lesen
14. September 2026
Wenn Telekomanbieter ihre Verträge einseitig ändern wollen, benötigen sie dafür eine eigene rechtliche Grundlage, denn das EU-Recht räumt ihnen dieses…
ganzen Text lesen
11. September 2026
Wer eine anonyme Bewertung beanstandet, hat Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen des Online-Portalbetreibers.
ganzen Text lesen
10. September 2026
Wer in einer Bestellbestätigungs-Mail Werbung platziert, ohne dass der Empfänger eingewilligt hat, handelt rechtswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen