Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

EuGH: Vergütungsregeln für Ausstrahlung von Musikwerken im Fernsehen

Der EuGH (Urt. v. 11.12.2008 - Az.: C-52/07) hat grundlegend zu den Vergütungsregeln für die Ausstrahlung von Musikwerken im Fernsehen entschieden.

Zwei private Fernsehsender richteten sich gegen das Vergütungsmodell der schwedischen Verwertungsgesellschaft für die Urheberrechte an Musikwerken. Sie mussten einen bestimmten Prozentsatz ihrer Einnahmen an die Verwertungsgesellschaft abführen. Dieser richtete sich nach dem ausgestrahlten Musikanteil. Von dem öffentlich-rechtlichen Fernsehsender dagegen forderte die Verwertungsgesellschaft einen im Voraus festgelegten Pauschalbetrag.

Der EuGH beantwortete diese Punkte wie folgt:

1. Es sei mit dem europäischen Kartellrecht grundsätzlich vereinbar, wenn die Vergütung nach den Einnahmen des Senders berechnet würde, soweit es keine andere Methode gibt, die ohne großen Kosten- und Verwaltungsaufwand die Nutzung dieser Werke und den Zuschaueranteil genauer feststellen und mengenmäßig bestimmen kann.

2. Öffentliche und private Fernsehsender dürften grundsätzlich nur dann unterschiedlich behandelt werden, wenn ein sachlicher Grund gegeben sei. Andernfalls liege ein Kartellrechtsverstoß vor.

Rechts-News durch­suchen

09. September 2026
Betreiber von Seniorenwohnheimen müssen für die Weiterleitung von Rundfunkprogrammen keine Urheberrechtsvergütung zahlen.
ganzen Text lesen
08. September 2026
Zwei Sekunden gesampelte Rhythmussequenz können als künstlerisches Pastiche genutzt werden.
ganzen Text lesen
07. September 2026
Wer Beschäftigte ohne eine ausreichende Rechtsgrundlage per Kamera überwacht, muss damit rechnen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörde gleichzeitig…
ganzen Text lesen
01. September 2026
Wer Fotos ohne gesicherte Rechte nutzt, haftet für den entstandenen Schaden, selbst wenn der Lieferant die Nutzung zugesichert hat.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen