Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Hamburg: Bewerbung von "Heilsteinen“ im Internet wettbewerbswidrig

Das LG Hamburg (Urt. v. 21.08.2008 - Az.: 327 O 204/08) hat entschieden, dass die Internet-Bewerbung von "Heilsteinen" wettbewerbswidrig ist.

Die Beklagte hatte online Steine angeboten, von denen sie erklärte, dass sie krankheitsvorbeugende und -lindernde Wirkungen hätten. Sie verwendete dafür den Begriff "Heilsteine". Im Rahmen der Bewerbung wies sie aber auf den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis der Heilwirkung hin.

Gleichwohl sah die Klägerin hier einen Verstoß gegen § 3 HWG, der unbelegte wissenschaftliche Behauptungen im Rahmen der Heilmittel-Werbung ausdrücklich verbietet.

Die Hamburger Richter gaben der Klägerin Recht und bejahten eine Wettbewerbsverletzung.

Die Juristen sahen bereits in der Bezeichnung "Heilsteine" eine unzulässige Anpreisung, denn dieser Begriff erwecke den unzutreffenden Eindruck, die Produkte hätten tatsächlich heilende Wirkung.

Das Verbot gelte selbst dann, wenn auf den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis der heilenden Wirkung hingewiesen werde. Denn dieser Hinweis erwecke die Fehlvorstellung, dass eine heilende Wirkung tatsächlich vorliege und bloß noch nicht wissenschaftlich erwiesen sei.

Rechts-News durch­suchen

24. August 2026
Eine Versandapotheke darf nicht mit "bis zu 20 EUR Zuzahlungen sparen" werben, wenn die meisten Rabatte nur 2,50 EUR betragen.
ganzen Text lesen
24. August 2026
Meta löschte verbotene Facebook-Posts zu spät, muss aber nur 75.000,- EUR statt 100.000,- EUR Ordnungsgeld zahlen.
ganzen Text lesen
21. August 2026
Eine Videozuschaltung des in den USA lebenden Sachbeistands scheitert, da eine persönliche Teilnahme im Inland möglich ist und eine ausreichende…
ganzen Text lesen
20. August 2026
Auch wenn der konkrete KI-Einsatz nicht nachgewiesen ist, begründen erfundene Zitate in einer Hausarbeit eine Täuschung über die Eigenständigkeit der…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen