Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Hannover: Inline-Linking von Bildern fremder Server ist rechtswidrig

Das AG Hannover (Urt. v. 30.12.2008 - Az.: 439 C 9025/08) hat entschieden, dass Inline-Linking, d.h. das ungefragte Einbinden von Bildern, die auf fremden Servern liegen, rechtswidrig ist.

Der Beklagte hatte für sein Verkaufsangebot bei eBay-Seite eigenmächtig Bilder, die auf einem fremden Server lagen, in die eigene Seite eingebettet.

Der Kläger, Urheber des Bilder, begehrte Unterlassung.

Zu Recht wie das AG Hannover nun entschied. Das Gericht ließ dabei offen, ob das Inline-Linking eine Urheberrechtsverletzung ist. Es bejahte bereits vielmehr einen Anspruch aufgrund eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Klägers.

In der Belastung des fremden Servers durch die ungewollten Abrufe liege ein eine Rechtsverletzung. Dabei sei es unerheblich, wie oft der Abruf des Bildes tatsächlich stattgefunden habe. Auch ein einmaliger Zugriff sei ausreichend.

Das Gericht verglich den vorliegenden Fall mit Spam-Mails, bei denen auch eine einzelne Mail keine wesentliche Beeinträchtigung des Empfängers verursache, aber dennoch einen Unterlassungsanspruch begründe.

Rechts-News durch­suchen

30. April 2026
Erneut urteilt das OLG Hamm: Wer ein online gekauftes Auto fast ein Jahr nutzt, kann trotz fehlerhaftem Bestellbutton nicht widerrufen, wenn er die…
ganzen Text lesen
29. April 2026
Die Bezeichnung "Apothea Pure" für Nahrungsergänzungsmittel täuscht wegen Apothekenbezugs und Kreuzsymbol über eine Apothekenherkunft.
ganzen Text lesen
29. April 2026
Ein TV-Sender betrieb verbotene Schleichwerbung für ein Konzern-Album. Dies ist nicht erlaubt, auch wenn gar keine direkte Bezahlung fließt.
ganzen Text lesen
28. April 2026
Ein Arzt darf sich online nur dann als "Arzt für Ästhetische Medizin“ bezeichnen, wenn er Facharzt ist oder klarstellt, dass er keine entsprechende…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen