Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

In eigener Sache: Urteils-Anmerkung von RA Kaufmann zum Getty Images-Bilderklau im Web

Es ist und bleibt ein Phänomen im Internet: Die ungefragte Übernahme fremder Bilder. Welche Kosten derartige Handlungen nach sich ziehen, hat jüngst das Landgericht München ganz deutlich gemacht (Urt. v. 18.09.2008 - Az. 7 O 8506/07).

So entschieden die bayerischen Richter unter anderem, dass sich die Höhe des Schadensersatzes nach der Lizenz des Rechteinhabers richtet und es einen Aufschlag von 100 Prozent gibt, wenn der Fotograf nicht genannt wird.

Das in der Fachzeitschrift MultiMedia und Recht (MMR) veröffentlichte Urteil hat Rechtsanwalt Noogie C. Kaufmann, Master of Arts, kommentiert. Den Volltext des Kommentars finden Sie hier.

Rechts-News durch­suchen

30. April 2026
Erneut urteilt das OLG Hamm: Wer ein online gekauftes Auto fast ein Jahr nutzt, kann trotz fehlerhaftem Bestellbutton nicht widerrufen, wenn er die…
ganzen Text lesen
29. April 2026
Die Bezeichnung "Apothea Pure" für Nahrungsergänzungsmittel täuscht wegen Apothekenbezugs und Kreuzsymbol über eine Apothekenherkunft.
ganzen Text lesen
29. April 2026
Ein TV-Sender betrieb verbotene Schleichwerbung für ein Konzern-Album. Dies ist nicht erlaubt, auch wenn gar keine direkte Bezahlung fließt.
ganzen Text lesen
28. April 2026
Ein Arzt darf sich online nur dann als "Arzt für Ästhetische Medizin“ bezeichnen, wenn er Facharzt ist oder klarstellt, dass er keine entsprechende…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen