Das LAG München <link http: www.online-und-recht.de urteile fremde-passwortnutzung-grund-fuer-fristlose-kuendigung-11-sa-1066-08-landesarbeitsgericht-muenchen-20090805.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 05.08.2009 - Az.: 11 Sa 1066/08) hat entschieden, dass die Verwendung eines fremden Passwortes im Rahmen der firmeninternen SAP-Datenverarbeitung einen Grund für die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses darstellt.
Der klagende Mitarbeiter, der nur beschränkte Zugriffsrechte auf das Dateisystem hatte, beschaffte sich heimlich ein fremdes Passwort und erlangte so Zugang zum Rechnersystem. Die Beklagte, die Arbeitgeberin, entließ den Kläger daraufhin außerordentlich.
Zu Recht wie die Münchener Richter nun entschieden.
Durch die Verwendung des fremden Passworts habe sich der Kläger eigenmächtig Zugriffsberechtigungen im SAP-System verschafft und sich dadurch unerlaubte Lese- und Schreibrechte erschlichen.
Damit habe er zum einen ignoriert, dass die Beklagte ein berechtigtes Interesse an einer Beschränkung der Nutzungsrechte habe. Zum anderen habe er gegen bestehende Sicherheitsvorgaben verstoßen. Zudem habe er noch den Eindruck erweckt, dass der Arbeitskollege, dessen Passwort der Kläger verwendet habe, unerlaubte Manipulationen und Veränderungen an den Daten vorgenommen habe.
All dies rechtfertige eine sofortige, unmittelbare Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Ähnlich entschied das LAG München erst vor kurzem in einem Fall, bei dem ein Systemadministrator, der private E-Mails seines Geschäftsführers öffnete und einem anderen Geschäftsführer vorlegte <link http: www.online-und-recht.de urteile fristlose-kuendigung-eines-systemadministrators-bei-ueberschreitung-seiner-zugriffsrechte-rechtmaessig-11-sa-54-09-landesarbeitsgericht-muenchen-20090708.html _blank external-link-new-window>(LAG München, Urt. v. 08.07.2009 - Az.: 11 Sa 54/09).