Es gibt nichts, was es nicht gibt: Die unerlaubte Online-Verwendung eines Fotos einer Kuh verletzt nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ihrer Eigentümerin, so das AG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-rechtsverletzung-bei-online-verbreitung-eines-kuh-bildes-auf-kuh-charity-party-111-c-33-10-amtsgericht-koeln-20100622.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 22.06.2010 - Az.: 111 C 33/10).
Die Klägerin wollte 2.000,- EUR Schadensersatz, weil die Beklagte, eine Event-Veranstalterin, ungefragt ein Foto ihrer Kuh verwendete. Die Beklagte organisierte eine "Kuh-Charity-Party" und hatte dafür das Tier der Klägerin ungefragt abfotografiert und die Lichtbilder online gestellt.
Das AG Köln wies die Klage ab.
Eine Eigentumsverletzung scheide aus, da nicht in Sachsubstanz der Kuh (z.B. durch eine Verletzung) eingegriffen worden sei.
Ebenso sei nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin verletzt worden. Denn durch Ablichtung eines Tieres lasse sich - anders als bei Fotos von Wohnungen oder Häusern - kein zwingender Rückschluss auf den Lebensstil der Klägerin schließen.