Ein qualifizierter Mietpreisspiegel kann urheberrechtlich geschützt sein, so das OLG Stuttgart <link http: www.online-und-recht.de urteile urheberrechtsschutz-fuer-qualifizierten-mietpreisspiegel-4-u-24-10-oberlandesgericht-stuttgart-20100714.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 14.07.2010 - Az.: 4 U 24/10).
Der Kläger, ein im Mietrecht spezialisierter Anwalt, verwendete einen qualifizierten Mitspiegel, den die beklagte Stadt erstellt hatte. Diese hatte sich auf ihre Urheberrechte berufen. Der Advokat ging daraufhin vor Gericht und wollte festgestellt wissen, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliege.
Die Richter wiesen die Klage ab und bejahten damit einen Verstoß gegen Urheberrechte.
Einem herkömmlichen Mietpreissspiegel fehle die erforderliche Schöpfungshöhe. Der vorliegende Fall sei jedoch anders zu beurteilen. Das Dokument enthalte nicht nur die bloße Aneinanderreihung von Zahlen, sondern darüber hinaus seien auch zahlreiche Hintergrundinformationen zusammengetragen worden. Ein solcher qualifizierter Mietspiegel erfülle die notwendige Schöpfungshöhe und sei daher urheberrechtlich geschützt.