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Kategorie: Onlinerecht

AG Bergisch-Gladbach: Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen eines Anwalts bei reinem Gewinninteresse

Ein Rechtsanwalt verhält sich sittenwidrig und macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er nur aus bloßer Gewinnerzielungsabsicht Abmahnungen ausspricht, obwohl weder ein Mandatsverhältnis besteht noch ein schwerer Wettbewerbsverstoß, so das AG Bergisch-Gladbach <link http: www.online-und-recht.de urteile abmahnung-eines-rechtsanwalts-fuer-prostituierte-kann-rechtsmissbrauch-sein-66-c-216-08-amtsgericht-bergisch_gladbach-20100128.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 28.01.2010 - Az.: 66 C 216/08).

Der Beklagte, ein Rechtsanwalt, mahnte den Kläger im Auftrage einer angeblichen Mandantin wegen eines Impressumsverstosses ab. Das anwaltliche Schreiben enthielt eine sehr hohe Schadensersatzforderung.

Der abgemahnte Kläger wies die Forderungen zurück und zog selbst vor Gericht. Er begehrte von dem Beklagten den Ausgleich für den von ihm eingeschalteten Rechtsanwalt.

Das AG Bergisch-Gladbach sprach diesen Anspruch zu.

Das Verhalten des Anwalts sei sittenwidrig. Die gesamten Umstände ließen nur Rückschluss zu, dass es dem Beklagten ausschließlich darum gehe, Gebühren zu erzielen.

Hierfür spreche zunächst, dass selbst auf Nachfrage der Beklagte keine Original-Vollmacht seiner angeblichen Mandantin vorgelegt habe. Darüber hinaus sei bekannt, dass der Beklagte auch bei nur geringen Verstößen - wie im vorliegenden Fall - außergewöhnlich hohe Schadensersatzforderungen und Abmahnkosten in Rechnung stelle, die in keinem Verhältnis zur eigentlichen Streitigkeit mehr stünden.

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