Nach Ansicht des AG München <link http: www.online-und-recht.de urteile durchsuchung-bei-attac-wegen-veroeffentlichung-urheberrechtlich-geschuetzter-politischer-dokumente-112-js-13714-10-amtsgericht-muenchen-20110302.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 02.03.2011 - Az.: 112 Js 13714/10) begründet die unerlaubte Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Dokumente aus dem politischen Bereich eine Hausdurchsuchung.
Die globalisierungskritische Nichtregierungsorganisation Attac hatte auf ihrer Webseite ein urheberrechtlich geschütztes Dokument zum Download angeboten, ohne hierfür die entsprechende Erlaubnis zu haben. Es handelte sich dabei um die Stellungnahme einer Anwaltskanzlei, die im Zuge der Affäre um die Bayerische Landesbank (BayernLB) erstellt worden war.
Das Gericht erließ einen Durchsuchungsbeschluss, da vorsätzlich gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen worden sei.
Attac habe ungenehmigt die PDF-Datei veröffentlicht und dabei gegen geltendes Recht verstoßen. Zur Aufklärung der näheren Tatumstände sei die strafprozessuale Maßnahme daher gerechtfertigt.