Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

VGH München: Schulverweis wegen Beleidigung in Internet-Diskussionsforum

Der VGH München <link http: www.online-und-recht.de urteile online-diskussionsforum-zur-bewertung-von-lehrern-kann-zu-schulverweis-fuehren-7-b-09-1906-verwaltungsgerichtshof-muenchen-20100310.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 10.03.2010 - Az.: 7 B 09.1906) hat entschieden, dass durch das durch einen Schüler privat betriebene Online-Portal, in dem Bewertungen über Lehrer abgegeben werden können, zu einem Schulverweis führen kann.

Der Kläger betrieb eine Web-Seite, auf der Schüler ihre Meinungen und Bewertungen frei zu Lehrern veröffentlichen durften. Ein bestimmter Lehrer wurden beleidigt.

Da der Lehrer auch am Gymnasium des Klägers unterrichtete, erteilte die Schule dem Kläger einen Verweis. Hiergegen wandte sich der Kläger.

Zu Unrecht. Der Tadel sei zu Recht erfolgt.

Der wesentliche Unterschied zum Fall "Spickmich", den der BGH als rechtlich zulässig bewertete, sei der Umstand, dass dort die Bewertungsmodalitäten genau vorgegeben würden.

Dies sei im vorliegenden Sachverhalt gerade nicht der Fall. Hier könnten die Schüler vollkommen frei ihre Meinung artikulieren, so dass die Gefahr einer Beleidigung erheblich sei.

Da hierdurch das Vertrauen der Lehrer und Schüler massiv gestört werde und der gesetzliche vorgeschriebene Bildungsauftrag gefährdet werde, sei der ausgesprochene Verweis angemessen und verhältnismäßig.

Rechts-News durch­suchen

16. April 2026
Ein Dritter kann eine DSGVO-Auskunft nur bei klarer Abtretung verlangen, wobei die Möglichkeit der Abtretung ungeklärt bleibt. Der Anspruch geht nicht…
ganzen Text lesen
02. April 2026
Geschäftsführer dürfen private Adresse und Unterschrift aus dem Handelsregister löschen lassen, wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
ganzen Text lesen
26. März 2026
Der Betroffene erhält von seiner Krankenkasse keine Auskunft über einen Hinweisgeber, da Sozialdatenschutz und Anonymität überwiegen.
ganzen Text lesen
20. März 2026
Ein Auskunftsantrag nach der DSGVO gilt als missbräuchlich, wenn er nur gestellt wird, um später Schadensersatz zu fordern.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen