Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

VG Göttingen: Schwerwiegendes Dienstvergehen eines Professors bei Kinderpornos auf Dienst-PC

Das VG Göttingen <link http: www.online-und-recht.de urteile kinderporno-auf-dienst-pc-eines-professors-rechtfertigt-entfernung-aus-beamtenverhaeltnis-5-a-4-07-verwaltungsgericht-goettingen-20090512.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 12.05.2009 - Az.: 5 A 4/07) hat entschieden, dass ein Professor aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden kann, wenn sich auf seinem PC kinderpornografische Dateien befinden.

Der Beklagte war Universitätsprofessor. Auf seinem Dienst-Computer wurden 130 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt gefunden. Er wurde zunächst suspendiert. Nach Abschluss des Strafverfahrens, bei dem der Professor wegen Besitzes und Verschaffens von kinderpornografischen Schriften rechtskräftig verurteilt wurde, erhob die Universität Klage auf Entfernung aus dem Staatsdienst.

Zu Recht wie die Göttinger Richter entschieden.

Das Speichern und Ansehen solcher Dateien auf dem Dienst-PC führe zu einer nachhaltigen Ansehensschädigung bis hin zu völligem Ansehensverlust des Beamten. Das Vertrauen, das der Dienstherr in seine Selbstbeherrschung, Zuverlässigkeit und moralische Integrität setze, sei von Grund auf erschüttert. Dies umso mehr, da es sich um einen Professor handle, der täglich Studenten unterrichte, die ihm - auch im Hinblick auf eine Vorbildfunktion - vertraut hätten.

Ein Professor, der derartige Persönlichkeitsdefizite aufweise, sei für eine Universität gänzlich untragbar. Es handle sich um ein schwerwiegendes Dienstvergehen, das eine Entfernung aus dem öffentlichen Dienst rechtfertige.

 

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
26. September 2025
PUMA darf zwei ähnlich gestaltete Schuhdesigns einer Konkurrentin in Deutschland wegen Markenrechtsverletzung verbieten lassen.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen