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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Spiegel Online scheitert gegen Werbeblocker Adblock Plus

Auch Spiegel Online scheitert mit seiner Klage gegeben die Werbeblocker-Software Adblock Plus. Das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile spiegel-online-hat-keinen-unterlassungsanspruch-gegen-adblock-plus-hamburg-landgericht-20161125 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 25.11.2016 - Az.: 315 O 293/15) verneint eine gezielte wettbewerbswidrige Behinderung. 

Gegen die Werbeblocker-Software AdBlock Plus werden derzeit zahlreiche Verfahren geführt. So war u.a. RTL <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG München I, Urt. v. 27.05.2015 - Az.: 37 O 11843/14),  ProSiebenSat.1 <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG München I, Urt. v. 27.05.2015 - Az.: 37 O 11673/14), Zeit.de <link http: www.online-und-recht.de urteile zeit-de-hat-keinen-unterlassungsanspruch-gegen-werbeblocker-adblock-plus-landgericht-hamburg-20150421 _blank external-link-new-window>(LG Hamburg (Urt. v. 21.04.2015 - Az.: 416 HKO 159/14) und Süddeutsche.de <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG München I, Urt. v. 22.03.2016 - Az.: 33 O 5017/15) gescheitert. Lediglich Axel Springer errang vor dem OLG Köln hinsichtlich des Whitelistings einen Teilserfolg <link http: www.dr-bahr.com news whitelisting-von-werbeblocker-adblock-plus-wettbewerbswidrig.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 24.06.2016 - Az. 6 U 149/15).

Auch Spiegel Online hatte versucht gegen AdBlock Plus vorzugehen, ist aber gescheitert.

Das LG Hamburg verneint eine gezielte wettbewerbswidrige Behinderung. 

Denn AdBlock Plus gehe es nicht darum, das Geschäft der Klägerin zu beeinträchtigen. Vielmehr gehe es um die berechtigten Ansprüche der User. Denn diese hätten ein schutzwürdiges Interesse an der Abwehr unerwünschter Werbung, an Schutz vor Schadprogrammen sowie an der Kontrolle über ihre Daten.

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