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Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Streitwert bei P2P-Urheberrechtsverletzung bei 2.500,- EUR pro Musikstück

Der Streitwert in P2P-Urheberrechtsverletzung liegt pro Musikstück bei 2.500,- EUR, so das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 04.02.2013 - Az.: I-20 W 68/11).

Der Streitwert dürfe nicht dazu verwendet werden, die Kosten der Rechtsstreitigkeit zu erhöhen, um so eine der Parteien von der Prozessführung abzuschrecken.

Erhöhend sei es auch nicht, wenn das urheberrechtlich geschützte Werk mehrere Urheber habe.

Angesichts der allgemeinen Umstände stufte das Gericht einen Wert von 2.500,- EUR als angemessen ein.

 

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