Beim Erwerb von urheberrechtlichen Nutzungsrechten darf sich der Letzterwerber nicht auf die Aussage des Vorerwerbers verlassen. Er ist vielmehr verpflichtet, die gesamte Erwerberkette im Hinblick auf die wirksame Rechteübertragung zu überprüfen <link http: www.online-und-recht.de urteile erwerberkette-bei-nutzungsrechten-vollumfaenglich-zu-ueberpruefen-57-c-9013-09-amtsgericht-duesseldorf-20111207.html _blank external-link-new-window>(AG Düsseldorf, Urt. v. 07.12.2011 - Az.: 57 C 9013/09).
Die Beklagte verwendete das Foto eines Models für ihren Reisekatalog. Dabei hatte sie sich von dem Model versichern lassen, dass dieses über sämtliche Rechte verfüge. Wenig später mahnte der Fotograf die Beklagte ab, da das Lichtbild unerlaubt verwendet worden sei.
Die Beklagte wandte ein, dass sie sich extra vom Model die Zusicherung habe geben lassen.
Das AG Düsseldorf bejahte gleichwohl einen Ersatzanspruch, denn die Beklagte habe fahrlässig gehandelt. Da das Model selbst auf dem Foto abgebildet sei, sei unschwer zu erkennen gewesen, dass dieses nicht gleichzeitig Fotografin habe sein können. Die Beklagte habe sich nicht nur auf die Zusicherungen des Models verlassen dürfen, sondern sie habe zumindest auch eine Prüfung der Rechte der Klägerin vornehmen müssen.
Im Falle einer Übertragungskette müsse der Letzterwerber die wirksame Weiterübertragung von Rechten auf den einzelnen Stufen prüfen. Es genüge in aller Regel nicht, sich auf Zusicherungen hinsichtlich des Bestands und Umfangs der Rechte sowie der Übertragungsbefugnis zu verlassen.