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Kategorie: Onlinerecht

AG Heidelberg: Unerlaubte Kopie eines Gameservers für Online-Rollenspiele ist strafbare Urheberrechtsverletzung

Die unerlaubte Kopie eines Gameservers für Online-Rollenspiele und der anschließende Betrieb ist eine strafbare Urheberrechtsverletzung (AG Heidelberg, Urt. v. 13.04.2018 - Az:: 8 Ds 320 Js 16548/17).

Der Angeklagte hatte unerlaubt die Software eines für Online-Rollenspiels übernommen. Das Original-Spiel funktionierte nach dem Server-Client-Prinzip, wonach sich der Nutzer den jeweiligen Client des Spieleanbieters kostenlos herunterladen konnte. Der Betrieb wurde durch kostenpflichtige Mikrotransaktionen für bestimmte Spielvorteile finanziert.

Der Täter kopierte nun sowohl die Software des Gameservers als auch des Clients, modifizierte diese und bot im Anschluss ein eigenes Online-Rollenspiel an. Das Angebot war grundsätzlich unentgeltlich, jedoch waren auch hier gebührenpflichtige Mikropayments möglich.

Über einen Zeitraum von 2 Jahren erwirtschaftete er damit Einnahmen von deutlich mehr als 100.000,- EUR.

Das AG Heidelberg verurteilte ihn wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken nach §§ 106, 108a UrhG. Es sprach eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen aus und ordnete zudem die Einziehung des wirtschaftlichen Vorteils von knapp 40.000,- EUR an. Das Gericht wertete dabei strafmildernd, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war und sich zudem geständig zeigte.

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