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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Unterlassungsanspruch gegen WAZ wg. Online-Veröffentlichung der "Afghanistan Papiere"

Das Bundesministerium der Verteidigung hat gegen die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch, nicht mehr die millitärischen Lageberichte ("Unterrichtung des Parlaments“, UdP) im Internet zu veröffentlichen <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 02.10.2014 - Az.: 14 O 333/13).

Die WAZ hatte bestimmte Unterrichtungen des Parlaments online auf ihrer Webseite veröffentlicht. Hiergegen war das Verteidigungsministerium vorgegangen.

Das Verteidigungsministerium lässt wöchentlich eine Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der Bundeswehr und die dortigen Entwicklungen erstellen. Die jeweiligen Berichte werden unter der Bezeichnung „Unterrichtung des Parlaments“  ausschließlich an ausgewählte Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Behördenreferate übersandt. Die Berichte werden als Verschlussache für den Dienstgebrauch eingestuft und entsprechend gekennzeichnet. 

Die WAZ hatte nun einzelne Berichte, die das Thema Afghanistan betrafen, auf ihrer Webseite veröffentlicht.

Die Kölner Richter stellten fest, dass auch solche militärischen Lageberichte urheberrechtlich geschützt sind.

Die Veröffentlichung sei auch nicht durch die Pressefreiheit gedeckt gewesen. Dies liege insbesondere daran, dass es bereits an einer journalistischen Auseinandersetzung mit dem Thema fehle. Die Dokumente würden lediglich in systematischer Form zum Download bereitgestellt, jedoch ohne sich inhaltlich mit dem Thema weiter zu beschäftigen.

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