Ein Dokumentarfilm über eine bekannte Musikgruppe genießt dann urheberrechtlichen Schutz, wenn er nicht nur einzelne Konzertmitschnitte aneinander reiht, sondern mittels gestalterischer Mittel ein eigenes Werk schafft <link http: www.online-und-recht.de urteile urheberrechtsschutz-fuer-dokumentarfilm-ueber-musikgruppe-5-u-18-08-oberlandesgericht-hamburg-20100811.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Urt. v. 11.08.2010 - Az.: 5 U 18/08).
Die Parteien stritten um einen Dokumentarfilm über eine bekannte Musikband aus den 1960er Jahren. Die Beklagte vertrieb auf einer DVD den Film. Die Klägerin war der Ansicht, die Rechte an dem Werk stünden alleine ihr zu.
Die Hamburger Richter gaben der Klägerin Recht.
Das Filmwerk sei urheberrechtlich geschützt, da es über eine ausreichende Schöpfungshöhe verfüge. Es würden nicht nur bloße Konzertmitschnitte aneinandergereiht. Vielmehr sei sich bewusster gestalterischer Mittel bedient worden, um ein eigenes, neues Werk zu schaffen.
Die Beklagte habe daher unberechtigt in die urheberrechtlich geschützte Position der Klägerin eingegriffen.